Ein
Arbeitsschwerpunkt ist die Erstellung von
psychologischen Sachverständigengutachten für
Familiengerichte. Häufige Fragestellungen sind
solche nach Sorgerechts-, Aufenthalts- und
Umgangsregelungen bei Trennung und Scheidung,
mit dem Ziel der Wahrung des Kindeswohls.
Weitere Fragestellungen richten sich auf die
Feststellung von Kindeswohlgefährdungen und
Möglichkeiten zu deren Abwendung, d.h.
potenzielle Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen
für die Familie. Im Zusammenhang mit der
Erziehungseignung von Eltern geht es unter
Umständen um die etwaige Herausnahme von
Kindern aus der Familie oder um
Voraussetzungen für deren Rückführung.
Im Rahmen der Begutachtung werden eingehende
Gespräche mit den Eltern und sonstigen
Bezugspersonen, den involvierten Professionen
(Jugendamt, Verfahrensbeistand,
Kindergarten/Schule, Familienhilfe etc.) und
in altersgerechter Weise auch mit den Kindern
selbst geführt. Ergänzend werden Verhaltens-
und Interaktionsbeobachtungen und ggf.
ausgewählte psychologische Testverfahren
durchgeführt. Die Begutachtung begleitet die
Familie über einen längeren Zeitraum, i.d.R.
mehrere Monate.
Die Ergebnisse werden am Ende
fachwissenschaftlich ausgewertet und in einem
schriftlichen Gutachten zusammengefasst,
welches dem Gericht als Entscheidungshilfe
dient. Sofern möglich, wird im Rahmen der
Begutachtung auf Einvernehmen hingewirkt. Auch
fließen beratende Tätigkeiten mit ein,
insofern Eltern über die kindlichen
Bedürfnisse und Entwicklungsaufgaben
aufgeklärt und für die Auswirkungen ihres
Handelns auf das Kindeswohl sensibilisiert
werden.
Mediation
Mediation
ist eine Möglichkeit der außergerichtlichen
Konfliktklärung. Die Parteien werden darin
unterstützt und begleitet, eigenverantwortlich
und einvernehmlich Lösungen für ihre
Konfliktthemen zu erarbeiten. Der Mediator/die
Mediatorin trifft keine Entscheidungen und
gibt in der Regel keine Empfehlungen; er/sie
schafft den Rahmen, damit die Beteiligten die
für sie passenden Regelungen selbst treffen
können.
Das Verfahren bietet sich insbesondere auch
bei Paar- und Elternkonflikten an, wenn eine
gerichtliche Auseinandersetzung, die meistens
langwierig ist und alle Beteiligten belastet,
vermieden werden soll. Gerade wenn Kinder
betroffen sind, dient es deren Wohl, wenn
Eltern dazu bereit und in der Lage sind,
mögliche Nachtrennungsfragen konstruktiv zu
besprechen und tragfähige Vereinbarungen zu
treffen.
Beratung
in Paar- und Familienkonflikten
Insofern eine
Mediation (noch) nicht möglich ist, kann eine
(Einzel-)Beratung hilfreich sein, um bei
bestehenden Paar- und Familienkonflikten
eigene Reflexionsprozesse zu unterstützen und
Möglichkeiten für Konfliktlösungen zu fördern.