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  Fachkreis Psychologie für Mensch und Recht

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Schmetterling


  • Familienpsychologische Begutachtung
Ein Arbeitsschwerpunkt ist die Erstellung von psychologischen Sachverständigengutachten für Familiengerichte. Häufige Fragestellungen sind solche nach Sorgerechts-, Aufenthalts- und Umgangsregelungen bei Trennung und Scheidung, mit dem Ziel der Wahrung des Kindeswohls. Weitere Fragestellungen richten sich auf die Feststellung von Kindeswohlgefährdungen und Möglichkeiten zu deren Abwendung, d.h. potenzielle Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Familie. Im Zusammenhang mit der Erziehungseignung von Eltern geht es unter Umständen um die etwaige Herausnahme von Kindern aus der Familie oder um Voraussetzungen für deren Rückführung.

Im Rahmen der Begutachtung werden eingehende Gespräche mit den Eltern und sonstigen Bezugspersonen, den involvierten Professionen (Jugendamt, Verfahrensbeistand, Kindergarten/Schule, Familienhilfe etc.) und in altersgerechter Weise auch mit den Kindern selbst geführt. Ergänzend werden Verhaltens- und Interaktionsbeobachtungen und ggf. ausgewählte psychologische Testverfahren durchgeführt. Die Begutachtung begleitet die Familie über einen längeren Zeitraum, i.d.R. mehrere Monate.

Die Ergebnisse werden am Ende fachwissenschaftlich ausgewertet und in einem schriftlichen Gutachten zusammengefasst, welches dem Gericht als Entscheidungshilfe dient. Sofern möglich, wird im Rahmen der Begutachtung auf Einvernehmen hingewirkt. Auch fließen beratende Tätigkeiten mit ein, insofern Eltern über die kindlichen Bedürfnisse und Entwicklungsaufgaben aufgeklärt und für die Auswirkungen ihres Handelns auf das Kindeswohl sensibilisiert werden.



  • Mediation
Mediation ist eine Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktklärung. Die Parteien werden darin unterstützt und begleitet, eigenverantwortlich und einvernehmlich Lösungen für ihre Konfliktthemen zu erarbeiten. Der Mediator/die Mediatorin trifft keine Entscheidungen und gibt in der Regel keine Empfehlungen; er/sie schafft den Rahmen, damit die Beteiligten die für sie passenden Regelungen selbst treffen können.

Das Verfahren bietet sich insbesondere auch bei Paar- und Elternkonflikten an, wenn eine gerichtliche Auseinandersetzung, die meistens langwierig ist und alle Beteiligten belastet, vermieden werden soll. Gerade wenn Kinder betroffen sind, dient es deren Wohl, wenn Eltern dazu bereit und in der Lage sind, mögliche Nachtrennungsfragen konstruktiv zu besprechen und tragfähige Vereinbarungen zu treffen.



  • Beratung in Paar- und Familienkonflikten
Insofern eine Mediation (noch) nicht möglich ist, kann eine (Einzel-)Beratung hilfreich sein, um bei bestehenden Paar- und Familienkonflikten eigene Reflexionsprozesse zu unterstützen und Möglichkeiten für Konfliktlösungen zu fördern.